Das Gesamtnettogewicht der 900 Thaipillen betrug 18.73 Gramm, dasjenige des Crystals eigentlich insgesamt 45.82 Gramm (pag. 257 f.). Zugunsten der Beschuldigten ist für das Crystal jedoch von der angeklagten, leicht geringeren Menge von 43.12 Gramm auszugehen. Dies vor allem auch deshalb, weil G.________ wegen des Besitzes von 43.12 Gramm Crystal rechtskräftig verurteilt wurde (pag. 987). Gestützt auf diese Mengen sowie die in der Laboranalyse festgestellten Reinheitsgrade geht die Kammer von einer Menge von insgesamt ca. 50 Gramm reinem Me- thamphetamin-Hydrochlorid aus (pag. 257 f.).