8 bringen. Es handle sich um ein Mischprofil einer männlichen und einer weiblichen Person. Es hätten zahlreiche weibliche Personen in dieser Küche verkehrt, die eine mögliche Quelle für die DNA-Spur gewesen sein könnten. Die entlastenden Aussagen von G.________ seien glaubhaft, gerade wenn man bedenke, dass die beiden erhebliche Eheprobleme gehabt hätten. 9.4 Beweiswürdigung der Kammer