8. Vorbemerkung Der Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mit unterschiedlichen Handlungen am Betäubungsmittelhandel ihres Ehemannes G.________ beteiligt zu haben. Die Beschuldigte bestritt diese Vorwürfe. Sie stellte sich auf den Standpunkt, keine Kenntnis vom Betäubungsmittelhandel ihres Ehemannes gehabt zu haben. Aufgrund der umfassenden Berufung sind oberinstanzlich alle Anklagepunkte zu überprüfen. Wie die Vorinstanz geht die Kammer in der Reihenfolge der Anklageschrift auf die einzelnen Vorwürfe ein.