G.________ wurde schliesslich in einem separaten Verfahren mit Urteil des hiesigen Kollegialgerichts vom 19.03.2019 wegen mengenmässig qualifizierten und gewerbsmässigen Widerhandlungen gegen das BetmG, mehrfacher Geldwäscherei und mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 56 Monaten und zu einer Geldstrafe von CHF 250.00 verurteilt (pag. 1371 ff. und 1380 ff.).