1. zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von zwei Jahren sowie unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 47 Tagen; 2. zu einer Geldstrafe von 36 Tagessätzen zu CHF 30.00; 3. zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung neun Tage); 4. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine angemessene Gebühr gemäss Art. 21 VKD).