_ sei schuldig zu erklären: 1. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, mehrfach und mengenmässig qualifiziert begangen 1.1. durch den Besitz von Methamphetamin in der Form von 43.12 Gramm Crystal und 900 Thai-Pillen am 6. Juni 2017 und in einem unbekannten Zeitraum davor in C.________; sowie 1.2. durch Besitz und Veräussern von rund 10’000 Thai-Pillen (rund 220 Gramm Methamphetamin Hydrochlorid) zwischen dem 21. Juli 2017 und dem 28. Juli 2017 in C.________; 2. der Geldwäscherei, mehrfach begangen am 28. April 2017 und am 10. Mai 2017 an unbekann-