I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) vom 26. Februar 2020 (PEN 19 649) in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich der Verfügung über die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände nach Rechtskraft des Urteils.