1 Bild „Buddha") und Vermögenswerte (CHF 102.00; Ass.-Nr. 001, 004, 118 und 145) seien A.________ herauszugeben. 6. A.________ sei eine Entschädigung für ihre Verteidigungskosten gemäss eingereichter Honorarnote auszurichten. 7. Die Kosten des Verfahrens vor dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland und vor Obergericht des Kantons Bern seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 8. Die gesetzlichen Verfügungen seien zu erlassen. 5.2 Anträge der Generalstaatsanwaltschaft Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte an der Berufungsverhandlung Folgendes (pag. 1594 f.):