1. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der qualifizierten Widerhandlung gegen das BetmG, angeblich begangen - durch Besitz von Methamphetamin (43.12 Gramm Crystal und 900 Thaipillen) am 6. Juni 2017 und in einem unbekannten Zeitraum davor, in C.________,