Ein Nichteintreten auf die Berufung oder auf die Anschlussberufung wurde nicht beantragt (pag. 1514 und pag. 1520). 3 3. Oberinstanzliche Beweiserhebungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurde ein aktueller Strafregisterauszug der Beschuldigten eingeholt (pag. 1558).