2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) am 6. März 2020 fristgerecht Berufung an (pag. 1431). Die erstinstanzliche Urteilsbegründung datiert vom 14. April 2021 und wurde der Beschuldigten am 16. April 2021 zugestellt (pag. 1441 und pag. 1501). Mit Eingabe vom 20. April 2021 erklärte die Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufung (pag. 1504), wobei sie das erstinstanzliche Urteil in Bezug auf sämtliche Anschuldigungen bzw. Verurteilungen, auf die Strafzumessung, auf die Verteilung der Verfahrenskosten sowie auf die Beschlagnahmung des Betrags von CHF 102.00 anfocht.