4. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 12'665.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung) von CHF 17'221.25, insgesamt bestimmt auf CHF 29'886.25 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung auf CHF 14'857.30). 2 [Übersicht Gebühren] II. [Festsetzung der amtlichen Entschädigung mit vollumfänglicher Rück- und Nachzahlungspflicht der Beschuldigten] III. Weiter wird verfügt: