121 Rückseite ff.). Wie das Regionalgericht Berner Jura-Seeland in seinem Urteil vom 11. November 2019 erachtet es auch die Kammer als zweifelhaft, ob der Beschwerdeführer, der Teil einer gut etablierten und professionellen Bande ist, in der Lage sein wird, seinen Lebensstil zu ändern und künftig nicht mehr straffällig zu werden (Akten BVD, pag. 147 Rückseite). Objektiv nachvollziehbare Veränderungen, die für einen tatsächlichen Sinneswandel oder eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Taten sprechen würden, sind nicht ersichtlich.