So führte der Beschwerdeführer im Gespräch mit der Fallführung der Justizvollzugsanstalt Thorberg aus, er bereue seine Taten, da er deshalb für eine lange Zeit von seiner Familie getrennt sei und einen Teil der Entwicklung seiner Kinder verpasse (amtliche Akten BVD, pag. 186). Anlässlich der Anhörung vom 26. Januar 2021 gab der Beschwerdeführer gegenüber der BVD an, er habe noch nie eine so lange Strafe verbüsst, was seine Meinung geändert habe (amtliche Akten BVD, pag. 202 Rückseite).