Bei der Legalprognose geht es – im Sinne einer Individualprognose – um den einzelnen Täter und dabei unter anderem auch um die von ihm bereits verübten Delikte (Urteil des Bundesgerichts 6B_606/2010 vom 28. September 2010 E. 4.2.2.2). Die vom Beschwerdeführer im Ausland begangenen Straftaten sind somit bei der Beurteilung seines Vorlebens grundsätzlich ebenfalls zu berücksichtigen. Die mit Urteil vom 22. November 2004 bzw. mit Urteil vom 27. Oktober 2009 ausgespro-