3. Dagegen erhob der Beschwerdeführer am 6. Februar 2021 Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern (SID; nachfolgend: Vorinstanz; amtliche Akten SID, pag. 9 ff.). Mit Eingabe vom 18. Februar 2021 beantragte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die sofortige bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. Ferner ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Rechtsbeistand (amtliche Akten SID, pag. 28 ff.).