Die bis anhin ausgestandene Untersuchungshaft von 240 Tagen wurde an die Strafe angerechnet und es wurde festgestellt, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 25. Juli 2019 im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Zudem sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland eine Landesverweisung von zehn Jahren aus (amtliche Akten Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes für Justizvollzug des Kantons Bern [nachfolgend: amtliche Akten BVD], pag. 119 ff.). Am 15. Februar 2021 hatte der Beschwerdeführer zwei Drittel der ausgesprochenen Freiheitsstrafe verbüsst. Das ordentliche Strafende fällt auf den 26. März 2022 (amtliche Akten BVD, pag. 172 Rückseite).