1. Mit Urteil vom 11. November 2019 sprach das Regionalgericht Berner Jura- Seeland A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) des gewerbs- und bandenmässigen Diebstahls, der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfachen Sachbeschädigung mit grossem Schaden, des mehrfachen Hausfriedensbruchs und des versuchten Hausfriedensbruchs schuldig und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 40 Monaten. Die bis anhin ausgestandene Untersuchungshaft von 240 Tagen wurde an die Strafe angerechnet und es wurde festgestellt, dass sich der Beschwerdeführer seit dem 25. Juli 2019 im vorzeitigen Strafvollzug befindet.