Davon sind 11 Monate zu vollziehen. Für eine Teilstrafe von 12 Monaten wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. 51 Die ausgestandene Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 412 Tagen wird vollumfänglich an die Freiheitsstrafe angerechnet. Die Ersatzmassnahmen (Annäherungsverbot und Kontaktsperre gegenüber D.________ vom 21. August 2019 bis 20. August 2020) werden im Umfang von 28 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. Zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 600.00.