_ vom 21. August 2019 bis 20. August 2020) werden im Umfang von 28 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Beschuldigte wird ferner verurteilt zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 600.00, sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 1'100.00, wobei die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen auf 11 Tage festgesetzt wird. V. Kosten und Entschädigung