26. Konkretes Strafmass und Anrechnung Der Beschuldigte wird verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten. Davon sind 11 Monate zu vollziehen. Für die verbleibenden 12 Monate wird der Vollzug aufgeschoben und die Probezeit auf 5 Jahre festgesetzt. Die Untersuchungshaft- und Sicherheitshaft von 412 Tagen wird an die Freiheitsstrafe angerechnet. Die Ersatzmassnahmen (Annäherungsverbot und Kontaktsperre gegenüber D.________ vom 21. August 2019 bis 20. August 2020) werden im Umfang von 28 Tagen an die Freiheitsstrafe angerechnet.