Die Beschimpfungen werden zu ½ asperiert, wodurch eine Gesamtgeldstrafe von 20 Tagessätzen resultiert. Die Täterkomponenten wurden bereits beim Strafmass der Freiheitsstrafe berücksichtigt und wirken sich nicht auf die Höhe der Geldstrafe aus. 24.2 Tagessatzhöhe Der Beschuldigte verdient netto rund CHF 3'000.00, wovon gegenwärtig CHF 1'700.00 gepfändet werden (pag. 1423, Z. 4 ff.). Er verfügt über kein Vermögen, sondern hat Schulden (pag.