In den seit der Haftentlassung vergangenen sechs Monaten nahm er sogleich eine Erwerbstätigkeit auf und suchte den Kontakt zu seiner Familie. Gerade sein Arbeitsplatz scheint dem Beschuldigten ein stabiles Umfeld zu bieten, trat er doch dieselbe Stelle an, die er bereits vor seiner Inhaftierung hatte (vgl. auch pag. 833). Seine Mitarbeitenden, insbesondere seine Vorgesetzte, wohnen in der näheren Umgebung und sind dem Beschuldigten seinen Angaben zufolge auch privat eine Stütze (pag. 1422, Z. 18 ff.).