ten. Eine besondere Strafempfindlichkeit ist nicht auszumachen. Der Beschuldigte hat einen Sohn, um den sich aber vorwiegend dessen Mutter kümmert. 42 Zusammenfassend wirken sich die Vorstrafen zum Nachteil des Beschuldigten aus, seine teilweisen Geständnisse führen indes wiederum zu einer geringen Reduktion. Die Täterkomponenten führen insgesamt zu einer Erhöhung der Strafe um 70 Tage.