Zum Vorwurf der Brandstiftung legte er ein umfassendes Geständnis ab. Diese Aussagen vereinfachten das Strafverfahren zwar nicht wesentlich, bestanden doch auch so schon genügend Beweismittel. Dennoch erscheint die von der Vorinstanz gewährte Reduktion von 15 Tagen zu gering. Angemessen ist eine Reduktion der Strafe um 30 Tage. Der Beschuldigte sagte aus, dass er sich mit seinem Fehlverhalten auseinandersetze und seine Taten, allen voran die zum Nachteil von D.________ bereue. Indes bestehen Zweifel an der Aufrichtigkeit seiner Reue, bestritt er doch auch vor der Kammer die meisten Delikte zum Nachteil der Strafklägerin.