Der Beschuldigte weist also mehrere einschlägige, Vorstrafen auf, die jedoch allesamt im Jahr 2010 begangen wurden. Der Vollzug von Freiheitsstrafen schien ihn bislang nicht vor neuerlicher Delinquenz abhalten zu können. Die Vorstrafen fallen aus diesen Gründen massiv zulasten des Beschuldigten aus. Es rechtfertigt sich eine Erhöhung der Freiheitsstrafe um 100 Tage. Im Strafverfahren verhielt sich der Beschuldigte korrekt und anständig, was erwartet werden darf. Zwar beging er während hängigem Verfahren eine Brandstiftung. Diese verkomplizierte das Verfahren jedoch – unter anderem aufgrund seines geständigen Aussageverhaltens – nichts sonderlich.