1423, Z. 13 ff.). Zurzeit wohnt der Beschuldigte erstmals alleine und führt keine Paarbeziehung; er will erst Vergangenes abarbeiten, bevor er sich auf eine neue Beziehung einlässt (pag. 1421, Z. 33 ff.). So bemühte er sich seit seiner Haftentlassung unter anderem um die gegen ihn laufenden Betreibungen und tilgte Bussenforderungen. Seine Freizeit verbringt er hauptsächlich mit Fernsehschauen, Spielkonsolen und Sport, soweit seine finanzielle Situation dies zulässt (pag. 1423, Z. 28 ff.). Ausserdem verbringt er Zeit mit seinen Eltern, seinem Sohn und der Mutter seines Sohnes (pag. 1420, Z. 28 ff.). Zu