Diesen Beruf musste er wegen einer Rückenverletzung aufgeben. In der Folge arbeitete er als Speditionsmitarbeiter bis Ende 2012, war danach zeitweise arbeitslos und arbeitete schliesslich bis zu seiner Verhaftung am 27. Mai 2020 als Zeitungsverteiler bei der I.____GmbH. Auch nach der Haftentlassung arbeitet er wieder als Chauffeur bei der I.____GmbH, wobei er einen Beschäftigungsgrad von 60% hat (pag. 1422, Z. 34 ff.; pag. 1407). Es besteht die Absicht, in Zukunft weitere Schichten zu übernehmen und so den Beschäftigungsgrad zu erhöhen (pag. 1423, Z. 13 ff.).