Es resultiert eine hypothetische Gesamtstrafe von 108 Tagen Freiheitsstrafe (48 Tage + 60 Tage). Davon ist die rechtskräftig verhängte Strafe von 48 Tagen Freiheitsstrafe abzuziehen. Es verbleibt eine hypothetische Zusatzstrafe von 60 Tagen Freiheitsstrafe. 19.6.2 Hypothetische Gesamtstrafe für die übrigen Delikte Für die übrigen, nach dem Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 14. März 2017 begangenen Taten ist in Anwendung von Art. 49 Abs. 1 eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden. Die 14 Monate (bzw. 420 Tage) Freiheitsstrafe für die Brandstiftung bilden die Einsatzstrafe.