Welches der Delikte mit einer Freiheitsstrafe von 48 Tagen sanktioniert wurde, lässt sich nicht ermitteln. Angesichts des Strafmasses ist jedoch davon auszugehen, dass es sich dabei im Vergleich mit der mehrfachen einfachen Körperverletzung (jeweils 30 Tage Freiheitsstrafe) um die schwerste Straftat handelte. Entsprechend sind die insgesamt 90 Tage Freiheitsstrafe für die mehrfache einfache Körperverletzung im Umfang von ⅔, ausmachend 60 Tage, zu asperieren. Es resultiert eine hypothetische Gesamtstrafe von 108 Tagen Freiheitsstrafe (48 Tage + 60 Tage).