Seit seiner Haftentlassung konnte er zwar eine Arbeitsstelle sichern, bei der er gegenwärtig rund CHF 3'000.00 netto pro Monat verdient (pag. 1407). Jedoch wird der Lohn zurzeit im Umfang von CHF 1'700.00 pro Monat gepfändet und der Beschuldigte hat Schulden in Höhe von rund CHF 200'000.00 (pag. 1423, Z. 5 ff.; pag. 1379 f.). Hinzukommen die Kosten des vorliegenden Verfahrens sowie die zwingend auszusprechenden Geldstrafen (E. 24 unten). In Anwendung von Art. 41 Abs. 1 StGB ist daher für jedes der oben aufgeführten Delikte eine Freiheitsstrafe auszusprechen.