39 diesen Gegebenheiten erscheint eine Freiheitsstrafe nötig, um den Beschuldigten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Ausserdem kann als gesichert geltend, dass der Beschuldigte eine Geldstrafe in der zu erwartenden Höhe nicht begleichen könnte. Seit seiner Haftentlassung konnte er zwar eine Arbeitsstelle sichern, bei der er gegenwärtig rund CHF 3'000.00 netto pro Monat verdient (pag.