38 19.4 Versuchte Nötigung zum Nachteil von E.________ (Ziff. I.C.2. AKS) Der Beschuldigte äusserte gegenüber E.________ mehrere Gewaltandrohungen, um sie zur Fortsetzung der gemeinsamen Beziehung zu bewegen. Die geäusserten Drohungen waren vergleichsweise massiv und lösten verständlicherweise Angst aus. Die Absicht, eine Person gegen ihren Willen in einer Paarbeziehung zu halten, erscheint, wie erwähnt, überaus verwerflich. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und die Tat wäre vermeidbar gewesen (vgl. auch Ziff.