19.3.1 Einfache Körperverletzung, mehrfach (Ziff. I.D.1. AKS) Der Beschuldigte stiess die Strafklägerin jeweils um, bevor er sie mit seinem Körpergewicht am Boden festmachte und sie mit beiden Händen würgte. Die der Strafklägerin wiederholt zugefügten Schmerzen sind nicht unbeachtlich. Sie litt jeweils mehrere Wochen lang an Schluckbeschwerden und hatte Hämatome am Hals. Jedoch verursachte dies, soweit ersichtlich, keine Arbeitsunfähigkeit. Nicht zu unterschätzen sind die psychischen Folgen der Tat. Ein Erstickungsgefühl zu erleben, kann gerichtsnotorisch gewisse Beeinträchtigungen der psychischen Integrität nach