Daher rechtfertigt sich lediglich eine geringe Reduktion von ¼, wodurch ein Strafmass von 30 Strafeinheiten resultiert. 19.2.3 Drohung, mehrfach (Ziff. I.A.4.1., Ziff. I.A.4.2., Ziff. I.A.4.5. AKS) Der Beschuldigte sagte während eines Streits im Oktober 2018, er werde D.________ fertigmachen und sie töten. Die Drohung ist äusserst schwer und versetzte D.________ verständlicherweise in Angst. Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich und die Tat wäre vermeidbar gewesen (vgl. auch Ziff. V.6.6. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1218). Mit Blick auf den Referenzsachverhalt auf