19.2 Delikte zum Nachteil von D.________ 19.2.1 Einfache Körperverletzung, mehrfach (Ziff. I.A.1. AKS) Die zweimaligen, vergleichbaren Würgehandlungen des Beschuldigten fügten seiner damaligen Lebenspartnerin D.________ nicht unwesentliche Schmerzen zu