für Delikte, die er teilweise nach den vorliegenden begangen hatte, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Es liegt somit ein Anwendungsfall teilweiser retrospektiver Konkurrenz vor. Die schwerste Straftat ist aufgrund des abstrakten Strafrahmens die Brandstiftung. Der Strafrahmen reicht von einem Jahr Freiheitsstrafe bis zu 20 Jahren Freiheitsstrafe (Art. 221 Abs. 1 i.V.m. Art. 40 Abs. 2 StGB). Ein Unterschreiten des ordentlichen Strafrahmens ist nicht angezeigt, ein Überschreiten ist nicht zulässig (Art. 49 Abs. 1 StGB).