34 18. Methodik und Strafrahmen Es ist vorwegzunehmen, dass für zahlreiche Vergehen und Verbrechen eine Freiheitsstrafe auszufällen ist (E. 19.5 unten). Die Kammer hat somit in Anwendung von Art. 49 StGB eine Gesamtstrafe zu bilden. Dabei ist zu beachten, dass der Beschuldigte mit Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau vom 14. März 2017 (PEN 16 295; pag. 1393 ff.) für Delikte, die er teilweise nach den vorliegenden begangen hatte, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.