14. Drohung zum Nachteil von G.________ (Ziff. I.B.1. AKS) Der Beschuldigte äusserte gegenüber G.________, dass er in dem Moment, als er zurückgekehrt sei, Geschichte und ein toter Mann sei, und mehrfach, dass er ihn töten werde. Zum Unterstreichen seiner Äusserungen behändigte der Beschuldigte zusätzlich ein Messer. Diese Äusserungen versetzten G.________ nicht in Angst und Schrecken.