Der Beschuldigte stiess die Strafklägerin mindestens zwei Mal um, legte sich auf sie und würgte sie von hinten mit beiden Händen. Ihr wurde die Luftzufuhr vorübergehend komplett abgedrückt, sie blieb jedoch bei Bewusstsein, weil der Beschuldigte seinen Würgegriff löste. Dies verursachte nicht unerhebliche Schmerzen, ist doch die Strafklägerin bedeutend leichter als der Beschuldigte und diesem physisch unterlegen. Sie hatte in der Folge Hämatome am Hals und Schluckbeschwerden, was gerichtsnotorisch einige Zeit lang anhält. Ferner hat das Erleben eines Erstickungsgefühls nicht zu vernachlässigende psychische Auswirkungen.