29 funktionsfähiges, immatrikuliertes Auto im allgemeinen Empfinden ein nicht unbedeutender Wert, von dem ein erheblicher Nutzen ausgeht. Die vollständige Zerstörung eines solchen Werts kann nicht als gering i.S.v. Art. 221 Abs. 3 StGB bezeichnet werden. Die Privilegierung nach Art. 221 Abs. 3 StGB scheidet daher aus. Der Beschuldigte hat sich der einfachen Brandstiftung nach Art. 221 Abs. 1 StGB schuldig gemacht.