980, Z. 23 f.). Die Bekämpfung ölgespeister Brände erfordert zudem besondere Brandlöschungsmittel und Fachkenntnisse, über die der Beschuldigte nicht verfügte. An der Brandbekämpfung bzw. -kontrolle hatte er offensichtlich auch kein Interesse, beobachtete er doch den Brand zunächst aus der Distanz und legte sich anschliessend Schlafen. Somit lag eine Feuersbrunst vor.