11. Brandstiftung (Ziff. I.E.7. AKS) Hinsichtlich der theoretischen Ausführungen zum Tatbestand der Brandstiftung nach Art. 221 Abs. 1 und 3 Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) wird auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (Ziff. IV.2.1. des erstinstanzlichen Urteilsmotivs; pag. 1175 ff.). Der Beschuldigte wäre klarerweise nicht in der Lage gewesen, den herbeigeführten Vollbrand des Mercedes Benz zu löschen oder unter Kontrolle zu halten. Gemäss den Videoaufzeichnungen erreichte der Brand ein Ausmass, dem mit einem handelsüblichen Feuerlöscher nicht mehr beizukommen war (pag. 980, Z. 23 f.).