10.6 Beweisergebnis Der Beschuldigte sagte zu einem unbestimmten Zeitpunkt in der Zeit vom 26. Januar 2019 bis 29. Januar 2019 in der Wohnung der Strafklägerin in AE.________ zu G.________, dass er in dem Moment, als er zurückgekehrt sei, Geschichte und ein toter Mann sei, und mehrfach, dass er ihn töten werde. Zum Unterstreichen seiner Äusserungen behändigte der Beschuldigte zusätzlich ein Messer. Diese Äusserungen versetzten G.________ jedoch nicht in Angst und Schrecken. 28 III. Rechtliche Würdigung