27 den ca. 5 bis 10 Minuten sei der Beschuldigte nervös hin- und hergegangen und habe ein Messer behändigt und wieder hingelegt. Als er sich hingesetzt habe, habe G.________ ihn aufgefordert, ihn zu schlagen. Er habe gewusst, dass er dann in Notwehr zurückschlagen dürfe. Zwar geht aus den Aussagen von G.________ hervor, dass er dem Beschuldigten in physischer Hinsicht Respekt zollte; mit einem 110kg schweren Mann verhalte man sich normal (pag. 449, Z. 33). Gleichermassen attestierte er dem Beschuldigten ein gewisses Gewaltpotenzial (pag.