Diese Äusserungen versetzten die Strafklägerin in Angst und Schrecken, was der Beschuldigte vorhersah und wollte. Der Beschuldigte schlug in der Wohnung der Strafklägerin mit einem Baseballschläger auf einen grossen Spiegel ein, wodurch er die Spiegelfläche zerstörte. Der Spiegel befand sich im Eigentum der Strafklägerin und der verursachte Schaden übersteigt den Betrag von CHF 300.00. Der Beschuldigte behändigte in der Wohnung der Strafklägerin ihr Hochzeitskleid und nahm es mit. Das Kleid hatte einen Wert von weniger als CHF 300.00.