Im Zuge der Auseinandersetzung sagte der Beschuldigte in der Küche zur Strafklägerin, dass sie tot sei, falls sie die Polizei benachrichtigen werde. Damit wollte er sie von der Einreichung einer Strafanzeige abhalten. Der Beschuldigte sagte in der Küche gegenüber der Strafklägerin während der Auseinandersetzung, dass er sie «kaputt machen und ihre Erinnerung wegnehmen werde». Zudem drohte er an, sie zu schlagen. Diese Äusserungen versetzten die Strafklägerin in Angst und Schrecken, was der Beschuldigte vorhersah und wollte.