25 Kleids absolut nichts bekannt, ausser dass die Hochzeit im Jahr 2015 stattgefunden hat. Es muss daher – ebenfalls in dubio – von einem unter dem Betrag von CHF 300.00 liegenden Wert ausgegangen werden. Dem Beschuldigten ging es dabei nicht darum, das Hochzeitskleid zu behalten oder sonst wie darüber zu verfügen. Er wollte es der Strafklägerin aus symbolischen Gründen wegnehmen. 9.6 Beweisergebnis Der Beschuldigte forderte die Strafklägerin in der Garage ihrer Wohnung in AE.