24 Spiegelrahmen verursachen und die resultierenden Glasscherben können umliegende Gegenstände und Möbel beschädigen, wodurch der Schaden die Grenze der Geringfügigkeit ohne weiteres überschritten hätte. Hätte der Beschuldigte spezifisch beabsichtigt, einen geringfügigen Schaden zu verursachen, hätten sich ihm in der Wohnung geeignetere Ziele geboten. Damit ist der zur Anklage gebrachte Sachverhalt erstellt, wobei von einem verursachten Schaden von mehr als CHF 300.00 ausgegangen wird. 9.5.4 Vorwurf der Sachentziehung