466, Z. 118 ff.). Nachdem sie ihm «Nein» gesagt habe, habe er sie weiter angeschrien und ihr gesagt, sie solle es sofort aushändigen (pag. 465, Z. 119 ff.). Sie habe Angst gehabt und ihm das Mobiltelefon nicht aushändigen wollen; da habe er sie gefragt, ob sie es ihm gebe oder er es nehmen solle (pag. 466, Z. 120 ff.). Sie habe gewusst, was auf sie zukomme; weil sie nicht erneut ins Spital habe gehen wollen, habe sie das Mobiltelefon ausgehändigt (pag. 466, Z. 122 ff.). Ausserdem habe er ihr gesagt, sie sei tot, wenn sie die Polizei informieren würde (pag. 468, Z. 213 f.). Deshalb habe sie sich bislang nicht getraut, dies anzuzeigen (pag.